Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Ein Wort vorab

Bei Litehaus glauben wir an Klarheit – nicht nur in der Gestaltung, sondern auch in der Zusammenarbeit. Unsere AGB schaffen Transparenz für alle Beteiligten und bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle, professionelle Geschäftsbeziehung.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Projekte, die wir mit unseren Kund:innen realisieren. Sie sollen nicht abschrecken, sondern Klarheit schaffen – damit beide Seiten wissen, worauf sie sich verlassen können. Litehaus steht für partnerschaftliche Zusammenarbeit, kreative Qualität und transparente Prozesse.


1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Litehaus GmbH („Litehaus“), insbesondere in den Bereichen Video, Fotografie, Design, Markenentwicklung, Web, Text und Kampagnen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Leistungen & Mitwirkungspflicht
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Litehaus setzt auf enge Zusammenarbeit – dafür ist es wichtig, dass alle benötigten Informationen, Materialien und Entscheidungen zeitgerecht bereitgestellt werden. Verzögerungen durch fehlende Zuarbeit oder Feedback können zu Mehraufwand und Zusatzkosten führen.

3. Feedback & Korrekturen
Im Projektumfang ist eine (1) gebündelte Feedbackrunde enthalten. Änderungswünsche müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung der Erstversion übermittelt werden. Weitere Feedbackrunden oder nachträgliche Änderungen setzen wir gerne um – sie werden transparent nach Aufwand verrechnet.

4. Lieferung & Dateiformate
Wir liefern ausschließlich fertiggestellte, exportierte Dateien (z. B. .mp4, .jpg, .pdf). Rohdaten wie Kamera-Originale, offene Layouts oder Projektdateien (.r3d, .psd, .prproj etc.) sind nicht Teil der vereinbarten Leistung. Sollten Sie zusätzliche Bearbeitungsrechte oder Zugang zu Rohmaterial wünschen, sprechen Sie uns an – wir bieten hierfür individuelle, vergütungspflichtige Lösungen an.

5. Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die im Projekt definierten Kanäle (z. B. Website, Social Media, Print). Die Urheberrechte verbleiben bei Litehaus. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung des Materials (z. B. für TV, Werbung, Weiterverkauf oder KI-Training) bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Litehaus behält sich das Recht vor, Projekte für Eigenwerbung zu nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

6. Zahlung & Verzug
Standard-Zahlungsstruktur: 50 % bei Projektstart, 50 % bei Lieferung der Erstversion. Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, eine angemessene Mahngebühr sowie Verzugszinsen zu berechnen.

7. Stornierung & Ausfallhonorar
Bei Stornierung durch den Auftraggeber stellen wir die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung. Zusätzlich kann ein pauschales Ausfallhonorar (abhängig vom Projektstand und Vorbereitungsaufwand) berechnet werden – insbesondere bei kurzfristigen Absagen oder mehrfachen Verschiebungen.

8. Datenhaltung & Archivierung
Während der Produktion speichert Litehaus alle relevanten Dateien auf zwei separaten Speichermedien. Nach Projektabschluss behalten wir die Daten für weitere drei Monate redundant gespeichert. Danach behalten wir uns das Recht vor, das Material zu löschen, wenn Speicherkapazitäten für neue Projekte benötigt werden. Auf Wunsch archivieren wir Ihr Projekt gegen eine zusätzliche Gebühr langfristig. Dabei werden die Daten regelmäßig gesichert, gepflegt und an zwei unterschiedlichen Orten redundant gespeichert, um langfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten. Trotz aller technischen und organisatorischen Maßnahmen kann Litehaus bei Datenverlust durch höhere Gewalt (z. B. Brand, Diebstahl, Systemfehler) keine Haftung übernehmen.

9. Drittanbieter & Stockmaterial
Für Musik, Bilder oder Animationen kann lizenzpflichtiges Material von Drittanbietern (z. B. Artlist, Envato, Lens Distortions) verwendet werden. Diese Nutzungen unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Plattform. Bei technischen Problemen (z. B. Sperrungen auf Social Media trotz Lizenz) unterstützen wir Sie gerne – gegebenenfalls gegen eine separate Vergütung.

10. Höhere Gewalt & Verzögerungen
Litehaus haftet nicht für Verzögerungen durch Krankheit, Reiseprobleme, extreme Wetterlagen oder andere unvorhersehbare Ereignisse („Force Majeure“). In solchen Fällen werden gemeinsam neue Termine festgelegt. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber kann es zu Änderungen im Projektzeitplan und zu Mehrkosten kommen.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Litehaus GmbH im Aargau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.